2024-10-11
Der Sicherheitsabstand von Strommasten bezieht sich auf den Mindestabstand, der zwischen den Türmen und anderen Objekten oder Bereichen eingehalten werden sollte, um den sicheren Betrieb von Energieanlagen und die Sicherheit des Personals zu gewährleisten. Hier sind die Sicherheitsabstände für Strommasten unterschiedlicher Spannungsebene:
Bei Spannungen von 1 bis 10 kV beträgt der Sicherheitsabstand 1,0 Meter.
Bei einer Spannung von 35 kV beträgt der Sicherheitsabstand 3,0 Meter.
Bei Spannungen von 66 bis 110 kV beträgt der Sicherheitsabstand 4,0 Meter.
Bei Spannungen von 154 bis 330 kV beträgt der Sicherheitsabstand 5,0 Meter.
Bei einer Spannung von 500 kV beträgt der Sicherheitsabstand 8,5 Meter.
Darüber hinaus gibt es einige spezielle Sicherheitsvorschriften, wie zum Beispiel:
Innerhalb eines 10-Meter-Radius um die Fundamente von Strommasten und -türmen sowie Abspanndrähten ist das Ausheben, Rammen, Bohren, Graben oder Abladen schädlicher Chemikalien verboten.
Der Bereich, der dadurch entsteht, dass die Außenkante der Leiter einer 500-kV-Freileitung horizontal um 20 Meter auf beiden Seiten und vertikal zum Boden verlängert wird, wodurch zwei parallele Ebenen entstehen, stellt eine Schutzzone für Energieanlagen dar.
Bei Windstille beträgt der minimale horizontale Abstand zwischen den Randleitern einer 500-kV-Leitung und Gebäuden 5 Meter; Bei maximal berechneten Windablenkungsbedingungen beträgt der Mindestabstand 8,5 Meter.
Ziel dieser Vorschriften ist es, den sicheren Betrieb von Energieanlagen zu gewährleisten und potenzielle Sicherheitsrisiken oder Schäden durch zu große Nähe zu verhindern.